Der Heimat- und Bürgerverein Bislich e.V. kritisierte in der vergangenen Woche unser Naturschutzprojekt in den Onlinemedien der Neuen Rhein-Zeitung und der Rheinischen Post. Da aus unserer Sicht wichtige Fakten zum Projekt nicht stimmen, wird nachfolgend dazu Stellung genommen:

1. Die Projektträger haben und werden sich immer um eine konstruktive Einbindung aller Beteiligten bemühen. Dies drückt sich auch in der Mitgliedschaft des Heimat- und Bürgervereins Bislich im Projektbeirat aus.

2. Es liegt in der Natur der Sache, dass Pläne nicht immer so umgesetzt werden können, wie ursprünglich vorgesehen. Dass die NABU-Naturschutzstation Niederrhein auf die Sachlage vor Ort reagiert und die Pläne angepasst hat, zeigt doch gerade, dass auf andere Belange Rücksicht genommen wurde. Daher wurde das Projekt in Abstimmung mit den Geldgebern EU-Kommission und Land Nordrhein-Westfalen, entsprechend der Sachlage, in die Schaffung eines Seitenarms (und keiner Nebenrinne) abgeändert. Die mögliche künftige Fortführung des Seitenarms zur Nebenrinne bleibt aber erhalten (siehe Projektzielsetzung auf dieser Homepage). Hätte man vor dem Projektstart eine Grundstückssicherung durchgeführt, hätten wir uns dem Vorwurf im Vorfeld Fakten zu schaffen ausgesetzt. Das wäre sicherlich auch auf Kritik gestoßen. 

3. Mit dieser Veränderung des Projektes ging auch eine Änderung der Zielarten- und -lebensräume für den Seitenarm einher. So zählen die in der Kritik genannten kieslaichenden Fische nicht mehr zu den Zielarten. Die Mehrzahl der Zielarten - wie gefährdete Vögel, Pflanzen, Fische und auch Amphibien - profitiert auch von der Anlage eines reich strukturierten und tief an den Rhein angebundenen Seitenarms.

4. Das Genehmigungsverfahren für das Projekt wurde ordnungsgemäß durch die Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt; Art und Umfang des Genehmigungsverfahrens werden durch die zuständige Genehmigungsbehörde festgelegt. Nach Beschränkung des Genehmigungsantrags auf den Seitenarm fand ein erneutes formelles Beteiligungsverfahren statt. Wenn jemand daran Zweifel gehabt hat, hätte er zu dem dafür vorgeschriebenen Zeitpunkt Einspruch oder Klage erheben können. Dies ist nicht geschehen.

5. Zur Bewertung der schon immer stattfindenen Verlandung im Bereich des Fähranlegers fand ein Behördentermin statt. Dabei wurde einvernehmlich unter den Beteiligten (Vertreter des Heimat- und Bürgervereins Bislich, der Stadt Wesel, der Bezirksregierung Düsseldorf, der Biologischen Station im Kreis Wesel und der NABU-Naturschutzstation Niederrhein) das weitere Vorgehen bezüglich der Einspülung (z.B. Vermessen, Ausbaggern) geregelt. Der Heimat- und Bürgerverein Bislich regte eine bauliche Änderung des Einlaufbereichs, nicht des Einlassbauwerks selbst, an. Hierzu wurde von der NABU-Naturschutzstation Niederrhein ein ingenieurtechnisches Gutachten eingeholt. Das Gutachten stellt fest, dass sowohl die bauliche Ausführung des Einlaufbereichs als auch das Einlassbauwerk selbst den aktuellen technischen Anforderungen entsprechen. Dieses Gutachten und das Protokoll des Termins liegen dem Heimat- und Bürgerverein Bislich spätestens seit dem 15.08.2017 vor. Von Seiten des Heimat- und Bürgervereins Bislich gab es keine Anmerkungen zum Protokoll oder zum Gutachten.

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